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Bedingungen
Artikel 1.Informationen über die Vermietungskosten
Der Mieter erklärt sich einverstanden mit dem Mietpreis und der Kaution. Die Gasflasche ist gefüllt bei Mietantritt. Am Rückgabetag muss ungeachtet aller Absprachen, über die Säuberung des Wohnwagens, der Frischwassertanks, die Abwassertanks und der Toilettentank geleert und gereinigt sein.
Artikel 2. Zahlungs- und Buchungsbedingungen
Eine Buchung hat stattgefunden, wenn der Mietvertrag von uns schriftlich bestätigt wird, und innerhalb von 2 Wochen, 25% vom Mietpreis auf unserem Konto eingegangen sind. 8 Wochen vor dem gebuchten Mietverhältnis des Wohnwagens sind die restlichen 75% des Mietpreises zu zahlen.Wenn der Wohnwagen gemäss der Mietvereinbarung zurück gegeben wird, zahlen wir die Kaution nach 14 Tagen zurück.
Bei Nichteinhaltung der Buchungsbedingungen des Mieters, ist der Vermieter berechtigt die Buchungsbedingungen ohne gerichtliche Schritte als Nichtig zu erklären, und ist seinerseids nicht verpflichtet die Kaution zurück zu zahlen. )
Durch Bezahlung der Kaution akzeptiert der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Zahlungs- u. Buchungsbedingungen.
Artikel 3. Stornieren
1. Der Mietvertrag kann vom Mieter nur per Einschreibebrief storniert werden. Das Datum des Poststempels gilt als Stornierungsdatum.
2. Der Mieter ist bei einer Stornierung verpflichtet:
25% von den Mietkosten zu zahlen.
8 Wochen vor der Mietzeit 100% von den Mietkosten zu zahlen.
3. Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnwagens hat man keinen Anspruch auf Mietkostenerlass.
Artikel 4. Nutzung- und Pflegebedingungen
1. Der Mieter verpflichtet sich das gemietete mit Sorgfalt zu behandeln. Der Wohnwagen wird nach den allgemeinen Miet- Geschäftsbedingungen genutzt, und man akzeptiert auch die Gesetze u. Verordnungen die am Mietplatz ( Campingplatz etc. ) gelten.
2. Es ist dem Mieter des Wohnwagens untersagt, diesen am Stellplatz umzusetzen, oder ihn an einen anderen Ort/Stelle zuversetzen.
2. Es ist dem Mieter des Wohnwagens untersagt, diesen am Stellplatz umzusetzen, oder ihn an einen anderen Ort/Stelle zuversetzen.
3. Der Mieter des Wohnwagens verpflichtet sich den Wohnwagen nicht an zweite zu vermieten, zu verpfänden, zu beleihen oder in Verwahrung zu geben, wie auch
immer genannt, über das Gemietete zu verfügen, und nicht gegen die gesetzlichen Interessen des Vermieters verstösst.
4. Jegliche Schadens- und Reperaturkosten am gemieteten Opjekt, verursacht während des Mietverhältnisses vom Mieter, werden in jedem Fall dem Mieter in Rechnung
gestellt.
5. Der Vermieter endscheidet nach eigenem ermässen, was unsachmässiger Gebrauch bedeutet.
Artikel 5. Versicherungen
Der Wohnwagen ist Haftpflicht versichert, Feuer und Kasco Schaden, mit einer Eigenbeteidigung des Mieters in der Höhe von 1000.- Euro. Wenn ein Schaden durch den Mieter verursacht wurde, weil er sich nicht an die Mietbedingungen ( Nutzung- Pflegebedingungen ) gehalten hat, wie in Artikel 4 genannt, sind alle verursachten Schäden am Wohnwagen, die auch durch Dritte endstanden sind, vom Mieter zu zahlen ( zu erstzen ). Schäden die durch Nachlässigkeit endstanden sind, gehen immer auf Kosten des Mieters und nicht des Vermieters.
Artikel 6. Nutzung und Lieferung
1. Die Vermietung beginnt am Samstag um 15.00 Uhr, und endet am Samstag, spätestens um 9.00 Uhr, oder wenn anders vereinbart mit dem Vermieter.
Der Vermieter verpflichtet sich den Wohnwagen auf dem reservierten Stellplatz des Campings laut Reservierungsformulars zu stellen.
2. Wenn durch höhere Gewalt es dem Vermieter nicht möglich ist den Wohnwagen zur Verfühgung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt die Vereinbarungen ohne
gerichtliche Schritte zu lösen, auf jeden Fall zu entbinden und nichtig zu erklären.
3. Der Mieter bestätigt bei der Uebergabe des Wohnwagens, durch seine Unterschrift, den Wohnwagen gereinigt und mit eventuellen Schäden empfangen zu haben.
4. Der Mieter verpflichtet sich den Wohnwagen, mit allen dazu gehöhrigen Gegenständen, am Ende des Mietverhältnis, beim Vermieter zurück zu geben, in dem
Zustand wie er ihm am Anfang des Mietverhältnisses empfangen hat.
5. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist möglich, nach schriftlicher Vereinbarung.
Artikel 7. Nichteinhaltung der Mietzeit
1. Wenn der Wohnwagen nicht termingerecht zurückgegeben wird, wird trotzdem die volle Mietzeit der Wohnwagenmiete berechnet, und alle Bestimmungen bleiben in Kraft.
2. Bei Ueberschreitung der Mietzeit, ist der Vermieter berechtigt, die übersschrittende Zeit dem Mieter in Rechnung zu stellen. Schon beim Ueberschreiten eines Tages wird die angefangene Woche dem Mieter in Rechnung gebracht. Jeglicher Schaden, der dem Vermieter durch Nichteinhaltung der Mietzeit entstanden ist,
wird dem Mieter in Rechnung gebracht.
3. Ausgenommen ist das verspätete zurückgeben durch Uebermacht, dieses endscheidet ausschliesslich der Vermieter.
Artikel 8. Schadens- und Unfallmeldung
Im Schadensfall, in welcher Form auch immer, vom Mieter oder durch Dritte, ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter sofort in Kenntnis zu setzen.
Endstandener Schaden durch einen Unfall, vom Mieter oder durch Dritte, sind schriftlich auszuführen, mit Benutzung eines europäischen Schadensformulars. Der Mieter verpflichtet sich die angegebenen Instruktionen des Vermieters zu erfüllen, und wenn möglich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wenn der Mieter sich nicht an die oben genannte Vorschriftsweise hält, kann der Vermieter alle aufgetretenen Schäden, und Kosten dem Mieter zur Last legen.
Artikel 9. Mietschäden
1. Für entstandene Schäden / Kosten des Mieters, oder durch Dritte, die entstanden sind durch einen Schaden / Defekt am Wohnwagen, ist der Vermieter nicht verantwortlich.
2. Wenn der Mieter seinen Mietvertrag nicht erfüllt, ( aus welchem Grund auch immer ) können die dadurch entstandenen Kosten, nicht dem Vermieter zurLast gelegt werden. Der Mieter muss sich an die Vertragsbedingungen / Mietvertrag halten.
3. Hält sich der Vermieter nicht an die Vertragsbedingungen / Mietvertrag, vergütet er einen Anteil, oder den gesamten Miet- Kautionsbetrag.
Artikel 10. Vertragsbruch
Der Vermieter hält sich das Recht vor, den Mietvertrag jeder Zeit, ohne Hinzuschaltung gerichtlicher Massnahmen zu lösen. Wenn der Vermieter Zweifel hat an der ordentlichen Nutzung des Mieters seines Wohnwagens, ist er jeder Zeit berechtigt den Wohnwagen einzufordern, ohne Recht seitens des Mieters auf Schadensersatz.
Artikel 11. Gerichtliche- und aussergerichtliche Kosten
Der Mieter trägt alle Kosten der gerichtlichen - und aussergerichtlichen Massnahmen, die der Vermieter nach geltenem Recht, der gegensitigen Vereinbarungen für nötig hält.
Artikel 12. Weiter Bestimmungen
1. Der Wohnwagen wird wie unten beschrieben übergeben.
2. Aussen und Innenbereich sind gereinigt.


